Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2026

Soncar Autoaufbereitung – Sönmez Cakir Ali

office@soncar.at

Stöckenstraße 14, 6850 Dornbirn

www.soncar.at

1. Geltungsbereich

Die Soncar Autoaufbereitung erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss und Leistungen

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Soncar Autoaufbereitung kommt durch Terminvereinbarung oder Auftragserteilung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Alle Arbeiten werden nach bestem Fachwissen und mit größter Sorgfalt durchgeführt.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich Soncar Autoaufbereitung vor, weitere Leistungen zu verweigern.

4. Termine und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen behält sich Soncar Autoaufbereitung vor, eine Ausfallpauschale von 20 Euro zu berechnen.

5. Persönliche Gegenstände im Fahrzeug

Der Kunde verpflichtet sich, vor Übergabe des Fahrzeugs sämtliche persönlichen Gegenstände und Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände übernimmt Soncar Autoaufbereitung keine Haftung.

6. Vorschäden am Fahrzeug

Für bereits vorhandene Schäden am Fahrzeug (z. B. Kratzer, Lackschäden, Steinschläge, Rost, lose oder beschädigte Teile) wird keine Haftung übernommen. Solche Vorschäden können im Zuge der Reinigung oder Aufbereitung sichtbar werden oder sich verstärken.

7. Haftung

Soncar Autoaufbereitung haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für altersbedingte Materialschwächen, empfindliche Oberflächen oder bereits beschädigte Fahrzeugteile wird keine Haftung übernommen.

8. Reklamationen / Mängelmeldung

Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Fahrzeugs, schriftlich oder persönlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und akzeptiert.

9. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Dornbirn. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.